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überarbeitete Anleitungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung

02.07.2020 17:21 von Rolf Engesser

Das BMF hat am 01.07.2020 überarbeitete Anleitungen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung herausgegeben.

Die Formulare werden aufgrund der Senkung der Steuersätze nicht geändert. Die vorhandene Zeile für „Umsätze zu anderen Steuersätzen“ ist zu nutzen.

Dies ist für die normalen (Inlands-)Umsätze die Zeile 28 in der USt-Voranmeldung (Zeile 45 in der Jahreserklärung).

Dort sind sowohl die zu 16 % als auch die zu 5 % zu besteuernden Umsätze nebst der dazugehörigen Umsatzsteuer gesamt eingetragen. Eine separate Aufzeichnung und Buchung der Umsätze ist aber selbstverständlich dennoch erforderlich. Für die Erwerbsbesteuerung und der auf den letzten Abnehmer abgewälzten Steuer bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ist entsprechend die Zeile 35 in der USt-Voranmeldung und die Zeile 84 in der Jahreserklärung vorgesehen.

Die Reverse Charge-Steuer nach § 13b UStG wird dagegen weiterhin in die bisherigen Zeilen 48 bis 50 in der USt-Voranmeldung, in der Jahreserklärung dann aber in die Zeile 96 eingetragen.

Für die Vorsteuerbeträge gibt es für das gesamte Jahr 2020 keine Veränderung in den Eintragungen

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