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Soforthilfe Corona - neue Antragsformulare

08.04.2020 20:09 von Rolf Engesser

Soforthilfe Corona - neue Antragsformulare

Das Land integriert das Bundesprogramm in die Soforthilfe Corona. Die Förderung von Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und die großzügigere Regelung für Soloselbständige wird beibehalten.


Die neuen Formulare (zukünftig eines für die Hilfen des Bundes und ergänzend ein weiteres für die HIlfe des Landes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter) sind ab Donnerstag 09. April 2020 verfügbar.

Die Ministerin stellte klar, dass Solo-Selbstständige auch weiterhin den eigenen Lebensunternhalt mit bis zu
EUR 1.180,00 geltend machen können.

Das Wirtschaftsministerium empfiehlt dringend, dieses breit aufgestellte Angebot zu nutzen. Vollständig ausgefüllte Anträge mit einer fundierten Begründung des Liquiditätsengpasses sind der beste Garant für eine zügige Bearbeitung und einen posi-tiven Bescheid.

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