Nettolohnüberzahlung: Welche Folgen resultieren daraus?
02.01.2026 11:12 von Rolf Engesser
Nettolohnüberzahlung: Welche Folgen resultieren daraus?
Ein Arbeitnehmer hat eine Nettolohnüberzahlung in Höhe von 500 Euro erhalten. Das Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber besteht nicht mehr und der Arbeitgeber verzichtet auf eine Rückforderung. Welche Folgen hinsichtlich Lohnsteuer und Sozialversicherung ergeben sich daraus?
Die Lohnüberzahlung gilt als Arbeitslohn, weil sie der Arbeitgeber nicht zurückfordert. Denn die Überzahlung ist durch das Dienstverhältnis veranlasst und zugeflossen. Ob ein Rechtsanspruch auf die Zahlung besteht, ist unerheblich. Damit unterliegen die 500 Euro der Besteuerung und den Sozialabgaben. Eine günstigere Variante ‒ wie z. B. eine Pauschalierung nach § 40 EStG ‒ ist nicht möglich.
Der Arbeitnehmer hat die 500 Euro netto erhalten, also ohne dass Steuern und Sozialabgaben einbehalten wurden. Daher ist der Arbeitgeber verpflichtet, die fehlenden Abzüge zu korrigieren (§ 41c Abs. 1 EStG, § 14 Abs. 2 SGB IV). Fordert er die nachzuzahlenden Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung nicht vom Arbeitnehmer zurück, ist darin eine Nettolohnvereinbarung zu sehen. Die nun vom Arbeitgeber übernommenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind deshalb als zusätzlicher Arbeitslohn zu behandeln und den bereits ausgezahlten 500 Euro hinzuzurechnen. Es erfolgt damit eine Bruttohochrechnung nach § 39b EStG. Effektiv muss also das für Steuern und Sozialabgaben maßgebende Bruttoarbeitsentgelt so hochgerechnet werden, dass nach Abzug der darauf entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 500 Euro netto verbleiben.
