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Nachhaltigkeitsberichterstattung - wird der Kreis der einbezogenen Unternehmen verkleinert?

23.02.2025 11:41 von Rolf Engesser

 

Ab dem Geschäftsjahr 2025 ist grundsätzlich vorgesehen, u. a. sämtliche große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB einzubeziehen. Das heißt, bei Erreichen von zwei der drei Kriterien (> 250 Beschäftigte, EUR 50 Mio. Umsatz und EUR 25 Mio. Bilanzsumme) ist die Gesellschaft berichtspflichtig.

Diese Schwellen sollen nach einem Entwurf der EU-Kommission auf > 1.000 Mitarbeiter und einen Jahresumsastz von EUR 450 Mio. erhöht werden. Damit fällt eine Großteil der schätzungsweise 14.600 betroffenen deutschen Unternehmen nicht mehr direkt unter die CSRD.

Die Schwelle für die Nachhaltigkeitsberichterstattung würde damit an die EU-lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angepasst. Damit würde den Forderungen der EU-Mitgliedstaaten und der Unternehmen stattegeben.

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