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Kurzarbeitergeld - Erhöhung

29.04.2020 11:10 von Rolf Engesser

Kurzarbeitergeld - Erhöhung

Die Bundesregierung hat - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats - unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes beschlossen.

In Anspruch genommen werden kann dies, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert ist und zwar ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70% bzw. 77% (für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 % bzw. 87 % (für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts. Die Regelung gilt längstens bis zum 31.12.2020.

Außerdem werden die Hinzuverdienstgrenzen für Kurzarbeiter ausgeweitet. Ab 01.05.2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Berschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelung soll ebenfalls bis zum 31.12.2020 gelten.

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