Grunderwerbsteuer Eindämmung von Sharedeals beschlossen
22.06.2021 17:05 von Rolf Engesser
Grunderwerbsteuer Eindämmung von Sharedeals beschlossen
Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 u. a. die folgenden Punkte geändert
- Die Beteiligungsgrenze wurde von 95 % auf 90 % gesenkt.
- Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften.
- Die Haltefrist der Anteile wurde von fünf auf zehn Jahre erhöht.
- Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen.
- Verlängerung der sogenannten Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf 15 Jahre