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Grunderwerbsteuer Eindämmung von Sharedeals beschlossen

22.06.2021 17:05 von Rolf Engesser

Grunderwerbsteuer Eindämmung von Sharedeals beschlossen

Der Gesetzgeber hat zum 01.07.2021 u. a. die folgenden Punkte geändert


  • Die Beteiligungsgrenze wurde von 95 % auf 90 % gesenkt.
  • Einführung eines neuen Ergänzungstatbestands zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 % bei Kapitalgesellschaften.
  • Die Haltefrist der Anteile wurde von fünf auf zehn Jahre erhöht.
  • Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen.
  • Verlängerung der sogenannten Vorbehaltensfrist in § 6 GrEStG auf 15 Jahre

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