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Gastronomie - befristete Reduzierung des Umsatzsteuersatzes

27.04.2020 11:16 von Rolf Engesser

Gastronomie - befristete Reduzierung des Umsatzsteuersatzes

Der Koalitionsausschuss einigte sich Berichterstattungen zufolge am Abend des 22.04.2020 darauf, den Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie vorübergehend zu senken.Die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten würde demnach ab dem 01.07.2020 befristet bis zum 30.06.2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.

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