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Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

26.05.2022 16:58 von Rolf Engesser

Finanzverwaltung setzt kurze Abgabefrist fest- es eilt

Immobilienbesitzer haben – obwohl die Reform erst 2025 in Kraft tritt – zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben.

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungskonform. Damit würden gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Folglich wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt.

Für die Länder besteht eine Öffnungsklausel. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet.

Die bisherige Einheitsbewertung gilt übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Es ist davon auszugehen, dass die Grundsteuer für baureife, unbebaute Grundstücke steigen und für effizient bebaute Grundstücke eher sinken bzw. zumindest nicht steigen wird. Die Steuer wird voraussichtlich aber erst Anfang 2025 durch die Gemeinden festgesetzt.  

Die Finanzverwaltung hat die ersten Schreiben mit einer Aufforderung dazu an einzelne Steuerpflichtige versandt. Grundlage für diese Erklärung sind in Baden-Württemberg u. a. die Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Grundstücksart. Für Erklärungen von Grundbesitz in anderen Bundesländern sind noch weitere Angaben erforderlich.

Wir werden den Ablauf der Erstellung und Abgabe der Erklärungen so einfach wie möglich gestalten. Wir unterstützen Sie mit effizienter Software.

Sie haben die Möglichkeit, uns die Grunddaten (Gemarkung, Flurstück, Flächenangaben, Einheitswert-Aktenzeichen und das Schreiben des Finanzamts) digital (grundsteuer@wp-engesser.de) oder per Post zuzuleiten.

Wir richten Ihnen auch gerne einen direkten Zugang zu unserer Software ein und Sie haben dort die Möglichkeit, die Grunddaten zeitsparend direkt zu erfassen. Diese werden von uns ergänzt und daraus die Erklärung erstellt. Das sollte insbesondere bei mehreren Grundstücken nützlich sein.

Sprechen Sie uns an: grundsteuer@wp-engesser.de

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