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Die Finanzverwaltung unterstützt

22.03.2020 21:53 von Rolf Engesser

Steuerpolitische Hilfen sind auf den Weg gebracht und in einem BMF-Schreiben festgeleget (vom 19.03.2020).

Diese bestehen aus vereinfachten Möglichkeiten zur Beantragung von Herabsetzungen von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie von Gewerbesteuermessbeträgen für Vorauszahlungszwecke und auf Möglichkeiten zu Stundung von Steuern im Zeitraum bis zum 31.12.2020.

Das gilt für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen.

Zudem wird bei Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.
 
Dem Vernehmen nach sind noch weitere Maßnahmen im Gespräch, wie z. B. eine Verlängerung von Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen oder eine generelle Umstellung zu quartalsweisen Voranmeldungen (Mitteilung von KMZ).
 
Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir Sie bei diesen Themen unterstützen können.
 

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