Die Finanzverwaltung hat ihre Hilfe erweitert und konkretisiert
25.03.2020 20:26 von Rolf Engesser
Die Finanzverwaltung hat ihre Hilfe erweitert und konkretisiert und erweitert.
Es sind nun folgende die folgenden Anträge möglich:
- Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer
- Beantragung eines Messbescheids für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen
- Beantragung von Stundungen von fälligen Steuerzahlungen für Einkommen- und Ertragsteuern und (neu) inzwischen auch für Umsatzsteuer
Ebenso kann beantragt werden, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung erstatten zu lassen; die gewährte Fristverlängerung bleibt dabei erhalten (Voraussetzung hierfür ist dass der Steuerpflichtige durch die Corona-Krise nicht unerheblich betroffen ist)
Sprechen Sie uns bitte kurzfristig an, damit wir Ihnen in diesen Fragen weiterhelfen können.