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Die Finanzverwaltung hat ihre Hilfe erweitert und konkretisiert

25.03.2020 20:26 von Rolf Engesser

Die Finanzverwaltung hat ihre Hilfe erweitert und konkretisiert und erweitert.

Es sind nun folgende die folgenden Anträge möglich:

  • Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und Einkommensteuer
  • Beantragung eines Messbescheids für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Beantragung von Stundungen von fälligen Steuerzahlungen für Einkommen- und Ertragsteuern und (neu) inzwischen auch für Umsatzsteuer

Ebenso kann beantragt werden, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung erstatten zu lassen; die gewährte Fristverlängerung bleibt dabei erhalten (Voraussetzung hierfür ist dass der Steuerpflichtige durch die Corona-Krise nicht unerheblich betroffen ist)

Sprechen Sie uns bitte kurzfristig an, damit wir Ihnen in diesen Fragen weiterhelfen können.

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