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Anhebung der Schwellenwerte bei Bilanzierung und Rechnungslegung

05.01.2024 11:22 von Rolf Engesser

Mit der Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung wird ein zentraler Baustein des Meseberger Entbürokratisierungspakets umgesetzt.

Durch die gesonderte und beschleunigte Umsetzung können die Unternehmen schon bei Aufstellung ihrer Abschlüsse bereits für das Jahr 2023 nach den erleichterten Vorgaben vorgehen. Die Regelung entlastet unsere Unternehmen um rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Deutschlandweit werden etwa 52.000 Unternehmen profitieren - insbesondere kleine und mittelständische Betriebe, für die die zum Teil sehr umfassenden Bilanzierungs- und Berichtspflichten nicht verhältnismäßig sind.

Das jährliche Entlastungspotential für die Wirtschaft wird auf rund 650 Mio. EUR geschätzt. Dies entspriche einer jährlichen Reduktion der insgesamt durch Offenlegungspflichten für publizitätspflichtige Unternehmen verursachten Bürokratiekosten um rund 16 %. Von der Anhebung der Schwellenwerte werden etwa 52.000 Unternehmen (Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften) profitieren.

Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen. Die europäischen Regelungen ermöglichen es, die Schwellenwerteanhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen. Die ursprünglich im Maßnahmenpaket für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgesehene Anhebung der Schwellenwerte werde mit dem Entwurf aus dem BEG IV herausgelöst und gesondert und beschleunigt umgesetzt.

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