Umsatzsteuer - Neugründer und Kleinunternehmer
05.02.2020 10:18 von Rolf Engesser
Umsatzsteuer - Neugründer und Kleinunternehmer
Neugründer können ab 2021 (bis 2025) unter bestimmten Voraussetzungen (Umsatzsteuerlast im Jahr bis EUR 7.500,00) nur noch vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (bisher: monatlich). Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer steigt ab dem 01.01.2020 auf 22.000 € (bisher 17.500 €).