Update zum Omnibus I Paket
14.11.2025 14:20 von Rolf Engesser
Das Europäische Parlament hat am 13.11.25 seinen Standpunkt zum sogenannten Omnibus-I-Paket verabschiedet und damit den Weg für den Beginn der Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission freigemacht. Das Paket betrifft insbesondere Änderungen an der CSRD und der CSDDD ‒ zwei Kernstücke der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung.
1. Deutlich höhere Schwellenwerte
Kern des Beschlusses ist eine Anhebung der Geltungsschwellen für die Berichtspflicht nach CSRD.
▪ Neu gilt ein Schwellenwert von 1.750 Beschäftigten und 450 Mio. EUR Jahresumsatz.
▪ Nach bisherigen Berechnungen würde der Kreis der betroffenen Unternehmen um rund 92 % verringern.
Auch die CSDDD soll nur noch für sehr große Unternehmen gelten, mit 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. EUR Umsatz als Schwellenwert. Damit bliebe die Verpflichtung zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (Due Diligence) auf wenige multinationale Konzerne beschränkt.
2. Wegfall zentraler Anforderungen
Neben den geänderten Schwellen sieht die Position des Parlaments weitere Streichungen und Anpassungen vor:
▪ Klimatransitionspläne sollen vollständig entfallen.
▪ Eine EU-weite zivilrechtliche Haftung ist nicht mehr vorgesehen.
▪ Eine Überprüfungsklausel (Review-Klausel) entfällt ebenfalls.
Damit verschieben sich zentrale Elemente früherer Entwürfe deutlich in Richtung Deregulierung.
3. Zeitplan: Trilog bis Dezember
Der Trilog ‒ also die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission ‒ soll laut Zeitplan am 18.11.25 beginnen. Das Ziel ist ein Abschluss der Gespräche bis zum 8.12.25.Die Ergebnisse des gesamten Omnibus-Prozesses werden allerdings erst im ersten Quartal 2026 erwartet, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt.
