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Pauschalierte Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019

02.05.2020 11:03 von Rolf Engesser

Verlustrücktrag 2019 (pauschal ermittelt)

Das BMF hat mit Schreiben vom 24.04.20120 eine Erleicherung für Steuerpflichtige, die von der Corona-Krise nicht unerheblich negativ betroffen und noch nicht für den Veranlagungszeitraum 2019 veranlagt sind, beschlossen.

Es kann auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 die Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 beantragt werden. Dieser Antrag kann auch gleichzeitig mit dem Herabsetzungsantrag für 2020 gestellt werden.

Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, die Gewinneinkünfte oder Einkünfte asu Vermietung/Verpachtung erzielen.

Der pauschal ermittelte Rücktrag beträgt 15 % des Saldos der maßgeblichen Gewinneinkünfte und/oder der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche der Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 zugrundegelegt wurden.

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