
Jahressteuergesetz 2022 - Bewertung und Erbschaftsteuer
15.11.2022 17:18 von Marlene Rüter
Jahressteuergesetz 2022 - Bewertung und Erbschaftsteuer
Der Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2022 beinhaltet z. B. neben Änderungen zur Steuerfreiheit der Photovoltaikanlagen und anderen Änderungen der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie anderer Steuergesetze, auch ab dem 01.01.2023 gültige wichtige Änderungen im Bewertungsgesetz. Dabei werden insbesondere für bebaute Grundstücke und Erbbaurechte beim Ertrags- und Sachwertverfahren Anpassungen an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) vorgenommen.
Damit soll eine verkehrswertnähere Bewertung von Grundbesitz erreicht und sichergestellt werden, dass der Grundsatz der Modellkonformität weiterhin bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sachgerecht angewendet werden kann.
Daraus wird sich aber neben einer aufwändigeren Wertermittlung in vielen Fällen auch eine erhebliche Erhöhung der Grundbesitzwerte im Vergleich zu den bislang festgesetzten ergeben. Eine Folge daraus kann sein, dass der Steuerpflichtige häufig für den Nachweis eines niedrigeren Marktwerts zur Erstellung eines Gutachtens faktisch gezwungen sein könnte.
Vielfach wird deshalb empfohlen, mögliche geplante Übertragungen noch in 2022 vorzunehmen, was allerdings nur im Einzelfall und unter dem Vorbehalt der noch nicht abschließend bestimmten Änderung sinnvoll entschieden werden kann.
Auch werden in der Politik inzwischen Erhöhungen der Freibeträge thematisiert, um die Werterhöhungen zumindest teilweise auszugleichen.
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