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BMF-Schreiben vom 19. Mai 2022 zur Abgeltungsteuer

26.05.2022 15:55 von Rolf Engesser

Abgeltungsteuer

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 19. Mai 2022, das ursprüngliche Schreibern vom 18. Januar 2016 neu gefasst.
Es werden wichtige und grundlegende Fragen erläutert, wie z. B  welche Erträge unter § 20  bzw. der Abgeltungseuer qualifiziert werden.

Zudem werden Fragen aus der Praxis erläutert.

In diesem Schreiben werden die folgenden Themen behandelt:

•    Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)/Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
•    Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 32d EStG)
•    Kapitalerträge mit Steuerabzug (§ 43 EStG)
•    Bemessung der Kapitalertragsteuer (§ 43a EStG)
•    Entrichtung der Kapitalertragsteuer (§ 44 EStG)
•    Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 44a EStG)
•    Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen (§ 44b Abs. 1 und Abs. 5 EStG)
•    Anmeldung und Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (§ 45a EStG)
•    Kapitalertragsteuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG)
•    Anwendungsvorschriften, Anwendungsregelung, Nichtbeanstandungsregelungen

BMF, Schreiben v. 19.5.2022, IV C 1 - S 2252/19/10003 :009

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